Alpina-Finanz und der Versuch der Abzocke mit Kreditvermittlung
Ein Elternpaar hat sich während der Beziehung auf das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder geeinigt. Die Beziehung zerbricht nach vielen Jahren und die Mutter lernt nach kurz danach einen Neuen kennen. Schwupps erscheint sie vor Gericht und beantragt das alleinige Sorgerecht, obwohl sowohl der Vater seine Kinder als auch die Kinder ihren Vater lieben. Die Frau muss nur mal eben lügen und sagen, sie hätte Angst vor ihm. Ruckzuck hat sie das alleinige Sorgerecht. Der Vater wird weder gefragt, noch davon unterrichtet und erfährt es nur durch Zufall von einem der Kinder, das heimlich Kontakt zu ihm hält. Wenn der Vater dann bei ihr nachfragt, verweigert sie die Antwort und beantragt beim Gericht eine Einstweilige Verfügung gegen den Vater, damit er sich ihr nicht nähern darf. So kann sie sich voll und ganz auf ihr Liebesleben mit dem neuen Freund konzentrieren und muss sich keine Sorgen machen, dass die Kinder Umgang mit dem Vater oder anders herum haben könnten.

Nun stellt sich nach einer Weile heraus, dass der Neue doch nicht der Richtige ist und die Eltern sprechen sich aus. Sie entschuldigt sich bei ihm und sie vereinbaren, dass der Vater das Sorgerecht natürlich zurück erhält, die Einstweilige Verfügung zurückgezogen und der Neue verabschiedet wird. Das Verhältnis zwischen den Eltern verbessert sich wieder.
Nur wenige Tage danach sehnt sich die Mutter wieder nach der körperlichen Liebe und greift auf den (eigentlich verabschiedeten) Neuen zurück, geht wieder zum Gericht und verdeutlicht den Wunsch nach dem alleinigen Sorgerecht erneut. Der Vater wird wieder nicht gefragt. Eine Frau vor Gericht kann erzählen, was sie will. Ihr wird immer geglaubt. Ein Mann dagegen kann knallharte Beweise auf den Tisch legen. Sie interessieren weder Polizei, noch Staatsanwaltschaft noch das Gericht.
Es gibt in Deutschland keine gelebte Gleichberechtigung der Eltern. Der deutschen Justiz sei Dank.